Untersuchungen für Ausfuhrkennzeichen gemäß Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (Zollkennzeichen)

Für die Zuerteilung eines Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug aus Deutschland, dass in das Ausland überführt werden soll, benötigt der Fahrzeughalter eine Bestätigung über die Betriebssicherheit seines Fahrzeuges für die jeweilige Zulassungstelle, bevor das Kennzeichen an den Fahrzeughalter von der Zulassungsstelle ausgegeben wird.

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