Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Seit dem 1. März 2007 sollen nur noch Personen- oder Lastkraftwagen und Busse mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe in so genannten Umweltzonen fahren dürfen.
Die KÜS – Prüfingenieure dürfen Feinstaubplaketten ausgeben.