Wer den Schaden hat…

… sollte sich ein Gutachten besorgen

Selbst wenn „nur“ ein Blechschaden entstanden ist: Ein Unfall bringt fast immer Ärger mit sich. Denn jetzt gilt es, nicht auf Reparaturkosten sitzenzubleiben.
Sichern Sie sich Ihre vollen Ansprüche durch ein neutrales Gutachten – sowohl bei Schäden, die durch einen Unfallgegner verursacht wurden (Haftpflicht), als auch bei selbst- bzw. durch höhere Gewalt verschuldeten Dellen, Kratzern & Co. (Kasko)

Wir erstellen Schadengutachten:

  • zur Beweissicherung
  • zur Feststellung der Schadenhöhe
  • zur Bestimmung der Reparaturdauer bzw. der Ausfalldauer des Fahrzeuges
  • zur Bestimmung des Fahrzeugwertes und der Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschäden
  • zur Ermittlung der Wertminderung

Damit liefern wir Ihnen die Grundlage für eine korrekte und unkomplizierte Abwicklung der Unfallfolgen. Und das in vielen Fällen ohne zusätzliche Kosten für Sie: Bei Haftpflichtschäden übernimmt der Schädiger bzw. dessen Versicherung die Kosten für das Gutachten und die Kosten für einen Rechtsanwalt, falls Sie einen Juristen zu Rate ziehen.

Wir beraten Sie außerdem über die Höhe der Reparaturkosten.

Wenn das Fahrzeug repariert wurde, bestätigen wir die ordnungsgemäße Wiederherstellung schriftlich und anhand von Lichtbildern. Hierfür fallen keine weiteren Kosten für Sie an, wenn wir das Schadengutachten bereits erstellt haben.

To Do’s für
unschuldige Unfallbeteiligte:

To Do’s für
Unfallverursacher:

WICHTIG

Als Geschädigter haben Sie die freie Sachverständigenauswahl.

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Wir freuen uns auf Sie.

Anschrift

KFZ-Prüfstelle und Ingenieurbüro Dörner

Kaiserstr. 70
58332 Schwelm

Öffnungszeiten

Mo – Fr: 09:00-17:00

Nach 17:00 gerne mit vereinbartem Termin möglich.