Tempo 100 Plakette - Prüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 100 km/h beträgt.
Kontaktieren Sie uns
Ohne Terminvergabe
Kommen Sie während unserer Öffnungszeiten einfach vorbei.
Wir freuen uns auf Sie.
Anschrift
KFZ-Prüfstelle und Ingenieurbüro Dörner
Kaiserstr. 70
58332 Schwelm
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00
Nach 17:00 gerne mit vereinbartem Termin möglich.