Tempo 100 Plakette - Prüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 100 km/h beträgt.

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