Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO

Hier werden Umbaumaßnahmen an Ihrem Fahrzeug, wie z.B. Sonderräder oder eine Fahrzeugtieferlegung usw., unter Berücksichtigung z.B. eines Teilegutachtens auf den ordnungsgemäßen Einbau überprüft und schriftlich für die überwachenden Behörden wie z.B. der Strassenverkehrszulassungsstelle oder der Polizeibehörde bestätigt.

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Anschrift

KFZ-Prüfstelle und Ingenieurbüro Dörner

Kaiserstr. 70
58332 Schwelm

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Mo – Fr: 09:00-17:00

Nach 17:00 gerne mit vereinbartem Termin möglich.