Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO
Hier werden Umbaumaßnahmen an Ihrem Fahrzeug, wie z.B. Sonderräder oder eine Fahrzeugtieferlegung usw., unter Berücksichtigung z.B. eines Teilegutachtens auf den ordnungsgemäßen Einbau überprüft und schriftlich für die überwachenden Behörden wie z.B. der Strassenverkehrszulassungsstelle oder der Polizeibehörde bestätigt.
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Anschrift
KFZ-Prüfstelle und Ingenieurbüro Dörner
Kaiserstr. 70
58332 Schwelm
Öffnungszeiten
Mo – Fr: 09:00-17:00
Nach 17:00 gerne mit vereinbartem Termin möglich.