Auf Nummer sicher gehen

Alle zwei Jahre wieder…
… ist eine neue Plakette fällig. Gemeint ist die Hauptuntersuchung (HU), bei der Fahrzeuge auf ihre Sicherheit überprüft werden. Alle Bestandteile und Mechanismen, die einwandfrei funktionieren müssen, damit eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet ist, werden einem Check-up unterzogen: von der Bremsanlage über Lenkung und Lichtanlage bis hin zur Bereifung. Wer besteht, erhält die Prüfplakette – für die nächsten zwei Jahre!

Fakten & Infos im Überblick

  • Wir prüfen Pkw, Lkw bis 6 t, Anhänger, Zweiräder, Arbeitsmaschinen und Wohnmobile.
  • Neuwagen müssen erst nach drei Jahren erstmals zur HU, danach dann im Zweijahresrhythmus. Die nächste Untersuchung ist grundsätzlich 24 Monate nach der letzten HU fällig.
  • Mitzubringen ist der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Der Fahrzeughalter ist für die fristgerechte Überprüfung des Fahrzeugs verantwortlich und trägt die Kosten. Überschreitet er die Frist um mehr als zwei Monate, wird zusätzlich zur Prüfung eine Ergänzungsuntersuchung fällig. Dadurch erhöht sich die Gebühr.
    Außerdem droht gestaffeltes Bußgeld bei einer Frist-Überschreitung. Und wer den Termin um mehr als acht Monate überzieht, kassiert auch noch einen Punkt in Flensburg. Noch ärgerlicher wird es, wenn ein HU-Termin versäumt wurde und dann ein Unfall passiert. Unter Umständen kann es passieren, dass die Versicherung den Beteiligten ohne gültige Plakette mit zur Kasse bittet.
  • Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU
  • Ein Untersuchungsbericht belegt, dass die HU gemäß § 29 StVZO durchgeführt wurde. Ist das Fahrzeug frei von wesentlichen Mängeln, kommt ein entsprechender Stempel in den Fahrzeugschein und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht.

Wurden Mängel festgestellt, hängt das weitere Vorgehen vom Grad der Defizite ab:

Von OM bis VU – die Mängel-Kategorien bei der HU

Erfreuliche Statistik: Laut Mängelreport des TÜV „bestehen“ zwei Drittel aller Fahrzeuge die Hauptuntersuchung auf Anhieb. Je nach Ausgang der Prüfung unterscheiden die Prüfstellen sechs Kategorien, nach denen entschieden wird, ob der Fahrzeughalter die Plakette bekommt oder nicht:

Plakette

Ohne festgestellte Mängel (OM): Das Fahrzeug ist einwandfrei!

Hinweise (HW): Der Fahrzeughalter wird auf ein Problem hingewiesen, das später zu einem Mangel werden wird. Etwa abgefahrene Reifen, die in der nächsten Saison ersetzt werden müssen.

Geringe Mängel (GM): Als solche gelten kleine, nicht sicherheitsrelevante Defekte, die dennoch behoben werden müssen. Zum Beispiel ein Steinschlag, der nicht die Sicht des Fahrers stört.

Keine Plakette

Erhebliche Mängel (EM): Darunter fallen Mängel, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder gegen Umweltvorschriften verstoßen. Typisches Beispiel: ein Motor, der Öl verliert. In so einem Fall bekommt der Fahrzeughalter die Auflage, den Defekt reparieren zu lassen und innerhalb von vier Wochen zur Nachuntersuchung zu erscheinen.

Gefährliche Mängel (VM): Der Prüfer attestiert eine unmittelbare Verkehrsgefährdung und erlaubt dem Halter nur noch, das Auto nach Hause bzw. zur nächsten Werkstatt zu fahren.

Verkehrsunsicher (VU): Rote Karte! Die Mängel sind so gravierend, dass eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs notwendig ist. Der Prüfer entfernt die Prüfplakette und informiert die Zulassungsbehörde.

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KFZ-Prüfstelle und Ingenieurbüro Dörner

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